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Sie erhalten hier eine schnelle und kompakte Übersicht über die speziellen Anforderung und Gesetzesänderung. Unverzichtbarer Ratgeber für Pflegedienstleitungen!

 

 

Im Rahmen dieser Aktualisierung der HKP-Richtlinie ergeben sich Änderungen für Pflegedienste im Hinblick auf Qualifikation zur Leistungserbringung.Die Versorgung chronischer und schwerheilender Wunden in der häuslichen Krankenpflege durch spezialisierte Leistungserbringer ist in den Rahmenempfehlungen zur HKP Richtline neu geordnet. Für Pflegedienste, die diese Patienten versorgen, ergeben sich Änderungen im Hinblick auf Qualifikation zur Leistungserbringung.Neben formellen Qualifikationen sind materielle Fähigkeiten zur Behandlung dieser Wunden Voraussetzung. Inhalte der Zusatzqualifikationen sind nunmehr geregelt.
 

Nach lesen dieser Infobroschüre: 
 

  • kennen Sie die wichtigsten Aspekte der aktuell gültigen HKP-Richtlinie gemäß § 132a, Abs. 1, SGB 5
  • wissen Sie, welche Anforderungen und Zusatzqualifikation zur Versorgung von schwerheilenden und chronischen Wunden vorausgesetzt werden.
  • verstehen Sie die Auswirkungen auf die Wundversorgung.

 

Inhalte:

 

  • Ausgewählte Aspekte der angepassten HKP-Richtlinie
  • Geforderte Zusatzqualifikationen des G-BA zum 01.01.2022

Wundversorgung nach der neuen HKP - Richtlinie

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